Am Sonntag, den 08. März 2026, finden in der Gemeinde Vaterstetten die Kommunalwahlen statt. Falls es zu Stichwahlen kommen sollte, finden diese zwei Wochen später, am Sonntag, 22.03.2026, statt.
Gewählt werden der Bürgermeister, der Gemeinderat, der Landrat und der Kreistag.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an
- Frau Neumeyer 08106/383-455
- Herrn Huhndt 08106/383-405 bzw.
- per E-Mail an wahlen@vaterstetten.de oder
- füllen Sie einfach das Anmeldeformular aus und lassen es dem Wahlamt der Gemeinde zukommen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
In unseren FAQ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen:
Voraussetzungen:
Um als Walhelfer/in tätig sein zu können, müssen Sie für Kommunalwahl wahlberechtigt sein, das bedeutet:
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates
- Sie haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
- Sie wohnen seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Vaterstetten bzw. im Landkreis Ebersberg
- Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Aufgaben am Wahltag:
- Prüfung der Wahlbenachrichtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Prüfung der Wahlbriefe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
- Wie lange die Auszählung dauert, hängt von der Komplexität der jeweiligen Wahl ab
- Halten Sie sich unbedingt auch den 22.03.2026 als Termin frei! Eventuell findet am 22.03.2026 eine Stichwahl statt, wenn eine Kandidatin oder Kandidat im ersten Wahlgang nicht mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gewählt wurde.
- Urnenwahl:
Sie müssen nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 7.30 Uhr, wobei eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet wird. Ab 17:45 Uhr muss das gesamte Team zum Auszählen der Stimmen im Wahllokal anwesend sein.
- Briefwahl:
Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag des Wahltages um 15:00 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ebenso ab 18:00 Uhr die Stimmzettel
Berufungsschreiben und Schulungen:
Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben mit weiteren Informationen sowie den von uns angebotenen Schulungsterminen, die ca. 1 bis 2 Wochen vor der Wahl stattfinden.