Schadensersatzklage der Gemeinde Vaterstetten gegen Witt GmbH & Co. KG
In der Schadensersatzklage der Gemeinde Vaterstetten gegen die Witt GmbH & Co. KG, die der Gemeinde Vaterstetten mehrere Festgeldanlagen bei der mittlerweile insolventen Greensill Bank vermittelt hatte, hat der Bundesgerichtshof einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe für den 19.09.2024 um 10 Uhr anberaumt.
Die Witt GmbH & Co. KG war mit Urteil vom 19.08.2022 vom Landgericht München zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von EUR 1 Mio. verurteilt worden. Die gegen diese Verurteilung eingelegte Berufung der Witt GmbH & Co. KG hatte das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 07.08.2023 zurückgewiesen. Gegen dieses zurückweisende Urteil hatte die Witt GmbH & Co. KG Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingelegt. Über den Schadensersatzanspruch der Gemeinde Vaterstetten entscheidet der Bundesgerichtshof nun in letzter Instanz.
Eine Tendenz zu einer Beurteilung äußert der Bundesgerichtshof vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht. Insofern gibt erst der Verlauf der mündlichen Verhandlung am 19.09.2024 Aufschluss darüber, wie der Bundesgerichtshof die Angelegenheit beurteilt.
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3. Juli 2024