Umwelt

Lärmschutz

Lärmschutz

Lärmschutz in der Gemeinde

Das Thema ''Lärmschutzverordnung'' wird bei uns im Hause immer wieder diskutiert. Eine spezielle Regelung oder eine Lärmschutzverordnung gibt es in der Gemeinde Vaterstetten nicht. Es gelten die Regelungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung. In Wohngebieten dürfen Lärm verursachende Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. An Werktagen (Montag bis Samstag), in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens, dürfen in Wohngebieten Lärm verursachende Geräte und Maschinen ebenfalls nicht betrieben werden!

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht deutlich lärmreduziert und mit dem Umweltzeichen versehen sind, dürfen darüber hinaus auch nicht in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 17.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.

Wenn Ihnen diese Informationen nicht ausreichend weiterhelfen, können Sie sich gerne an das Landratsamt Ebersberg, Herrn Farwick oder Herrn Masszi wenden. Wir hoffen und in der Regel gelingt es in der Gemeinde ja auch, dass die Bürger miteinander reden und mit ihren Nachbarn auch ohne den Fingerzeig auf Recht und Gesetz einvernehmliche und praktikable Lösungen finden.


Lärmkartierung

Im Zusammenhang mit der von der Europäischen Union verfassten Umgebungslärmrichtlinie wurde durch das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) eine Lärmkartierung der Hauptverkehrswege in Bayern durchgeführt. Diese betrifft die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen. In Kürze werden auch die Daten für die Eisenbahnstrecken vorliegen. Hieraus ist ersichtlich, wie hoch unter anderem die Lärmbelastungen für Vaterstetten sind.

Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird zudem eine detaillierte Lärmkartierung für die Straßen im Gemeindegebiet in Auftrag gegeben, um den Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde ein möglichst vollständiges Bild der Lärmbelastungen durch Straßen- und Schienenverkehrslärm zu liefern. Die dadurch gewonnen Informationen dienen dem Ziel, zukünftige städtebauliche Maßnahmen im Hinblick auf den Immissionsschutz besser beurteilen zu können.


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