Die Gemeinde Vaterstetten hat am 7. Januar 2025 die neuen Steuerbescheide für 2025 versandt. Die darin angegebenen Fristen für die Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer sind verbindlich und lauten wie folgt:
Für die Grundsteuer gelten die gleichen Fälligkeiten wie sie für das Vorjahr festgesetzt waren. Dies sind: Der 15.02.2025, 15.05.2025, 15.08.2025 und 15.11.2025.
Hinweis: Die Beträge 2025 ändern sich aufgrund der Grundsteuerreform. Die neuen fälligen Beträge können dem neuen Grundsteuerbescheid entnommen werden, der per Post versandt wurde. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.
Jahreszahler haben ihre fällige Steuer bis zum 01.07.2025 zu entrichten.
Die Hundesteuer
ist einmalig in voller Höhe am 15.02.2025 fällig. Die Beträge können dem letzten Hundesteuerbescheid entnommen werden – dieser hat weiterhin Gültigkeit.
Für die Gewerbesteuer gelten die gleichen vier Fälligkeiten wie bei der Grundsteuer. Die Beträge können dem aktuellen Gewerbesteuerbescheid über die Vorauszahlungen 2025 entnommen werden, der ebenfalls mit der Post zugesandt wird.
15. Januar 2025