Das Abfall-Markensystem
Allgemeine Infos
- Eine An- Ab- oder Ummeldung von Restabfall- und Komposttonnen ist jederzeit möglich. Bei einer Anmeldung unter dem Jahr wird die Jahresgebühr anteilig berechnet. Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular:
Formular an-ab-ummeldung
- Die Info über Ihrer individuellen Abfuhrtage finden Sie in unserem Abfuhrkalender oder in der Abfall App des Landkreis Ebersberg.
- Die Tonnen müssen am Abfuhrtag um 06:00 Uhr Früh mit einer gültigen Wertmarke zur Entsorgung bereitgestellt werden (bzw. die Marke auf dem Tonnenhaus geklebt sein).
- Die Gebühren werden stets mit dem Eigentümer oder mit der Hausverwaltung der anschlusspflichtigen Immobilie abgerechnet. Eine direkte Abrechnung mit Mietern ist nicht möglich. Dementsprechend werden auch die Wertmarken dem Eigentümer zugeschickt.
- Die Abfallbehälter werden nicht von der Gemeinde bereitgestellt und müssen eigenständig angeschafft werden. Sie können diese bei jedem Anbieter erwerben, sofern sie der europäischen Norm EN 840 entsprechen.
Bei der Schlosserei Ach in Baldham-Dorf ist ein Kauf ebenfalls möglich. Hier sind in der Regel einige Behälter vorrätig.
- Die Abfallgebühren werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Es ist ebenfalls die automatische Abbuchung über ein SEPA Mandat möglich. Bitte reichen Sie hierfür folgendes Formular bei unserer Gemeindekasse ein.
- Die aktuellen Abfallgebühren finden Sie hier.
Restabfall
- In der Gemeinde Vaterstetten haben Sie für die Entsorgung des Restabfalls die Wahl zwischen dem Wertmarkensystem und einer Jahresmarke.
- Ein Restabfallsack mit 80 L Volumen zur zusätzlichen Bereitstellung kann im Rathaus am Empfang erworben werden.
- Haushalte mit hohem Anfall von Windeln erhalten am Empfang des Rathauses kostenlos Windelsäcke.
Markensystem
- Sie erhalten einen Wertmarkenbogen mit 26 Wertmarken.
- Wenn die Abholung erfolgen soll, kleben Sie die Wertmarke am Vorabend bitte gut sichtbar auf die Tonne und stellen Sie diese zur Abholung bereit.
- Wenn Sie ein zur Straße ausgerichtetes Tonnenhäuschen haben, können Sie die Marke auch gut sichtbar daran anbringen.
- Nicht verbrauchte Marken können am Ende des Jahres bei der Gemeinde zurückgegeben werden. Das Guthaben wird mit der Jahresgebühr des Folgejahres verrechnet.
- Mehr hierzu finden sie unter Wertmarkenrückgabe
Jahresmarke
- Sie erhalten eine Jahresmarke welche bitte gut sichtbar auf der Tonne bzw. dem Tonnenhäuschen angebracht werden muss.
- Die Abholung erfolgt alle 14 Tage.
- Für die Abrechnung der Jahresmarke gilt eine feste Jahresgebühr.
Kompost
- Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht die Pflicht zur Getrennthaltung von kompostierbaren Abfällen. Diese müssen entweder über eine Komposttonne entsorgt oder der Eigenkompostierung im Garten zugeführt werden.
- Für angemeldete Komposttonne erhalten Sie einen Daueraufkleber. Dieser muss bitte gut sichtbar auf der Tonne bzw. dem Tonnenhäuschen angebracht werden.
- Die Erklärung zur Eigenkompostierung muss der Gemeinde schriftlich vorgelegt werden. Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Formular.


