Das Abfall-Markensystem
Wichtige Infos zur Abfallentsorgung:
- Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht die Pflicht zur Getrennthaltung von kompostierbaren Abfällen. Diese müssen entweder über eine Komposttonne entsorgt oder der Eigenkompostierung im Garten zugeführt werden. Die Erklärung zur Eigenkompostierung muss der Gemeinde schriftlich vorgelegt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das An-, Ab- und Ummelde-Formular.
- Ein Restabfallsack mit 80 L Volumen zur zusätzlichen Bereitstellung kann im Rathaus am Empfang erworben werden.
- Haushalte mit hohem Anfall von Windeln erhalten am Empfang des Rathauses kostenlos Windelsäcke.
- Alternativ zum Wertmarkensystem kann auch eine Jahresmarke angemeldet werden. Die An- Ab- und Ummeldung einer Jahresmarke kann in der Regel nur zum Ende oder Anfang eines Kalenderjahres erfolgen.
- Die Gebühren werden stets mit dem Eigentümer oder mit der Hausverwaltung der anschlusspflichtigen Immobilie abgerechnet. Eine direkte Abrechnung mit Mietern ist nicht möglich. Dementsprechend werden auch die Wertmarken dem Eigentümer zugeschickt.
- Eine An- Ab- oder Ummeldung von Restabfall- und Komposttonnen ist jederzeit möglich, dann wird die Jahresgebühr anteilig berechnet.
- Die Abfallgefäße werden nicht von der Gemeinde gestellt, sondern in der Regel von den Eigentümern angeschafft. Sie können die Behälter überall kaufen, wenn sie der Europäischen Norm EN 840 entsprechen. Der Tonnenkauf ist auch in Baldham-Dorf möglich; die Schlosserei Ach hat stets ein paar Gefäße vorrätig.
- Die aktuellen Abfallgebühren finden Sie hier


