Gewählt werden der Gemeinderat, der Kreistag Ebersberg sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und die Landrätin oder der Landrat.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie seit mindestens zwei Monaten in Vaterstetten ihren Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlbenachrichtigung - Ihr "Ticket" zur Wahl
Alle wahlberechtigten Personen werden automatisch von der Gemeinde Vaterstetten in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Stichtag dafür ist der 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl).
Bis spätestens 15. Februar 2026 sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt ab dem 26. Januar 2026. In der Wahlbenachrichtigung finden Sie alle wichtigen Informationen:
• In welchem Wahllokal Sie wählen können
• Ihre Wählerverzeichnisnummer
• Informationen zur Barrierefreiheit des Wahllokals
• Das Antragsformular für die Briefwahl auf der Rückseite
Wichtig: Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt im Rathaus Vaterstetten. Warten Sie nicht bis zum Wahltag!
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Vom 16. bis 20. Februar 2026 können Sie während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob Sie korrekt eingetragen sind. Sollten Sie Feh-ler feststellen, können Sie innerhalb dieser Frist Beschwerde einlegen.
Briefwahl - Flexibel von zu Hause wählen
Wer am Wahltag verhindert ist oder lieber bequem von zu Hause aus wählen möchte, kann die Briefwahl nutzen. Die Briefwahl erfreut sich in Bayern großer Beliebtheit und ist eine sichere und zuverlässige Methode der Stimmabgabe.
So beantragen Sie die Briefwahl:
Ab dem 26. Januar 2026 können Sie bereits einen Wahlschein beantragen. Die Briefwahlun-terlagen selbst dürfen aus rechtlichen Gründen jedoch erst ab dem 16. Februar 2026 verschickt bzw. ausgehändigt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. Schriftlich per Post: Nutzen Sie das vorgedruckte Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und senden Sie es ausgefüllt an die Gemeinde Vaterstetten, Wahlamt, Wendelsteinstraße 7, 85591 Vaterstetten.
2. Online: Die Gemeinde Vaterstetten bietet die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über ein Online-Portal zu beantragen. Sie finden auf der Wahlbenachrichtigung einen QR-Code, der Sie direkt zur entsprechenden Webseite führt.
3. Per E-Mail oder Fax: Sie können den Antrag auch per E-Mail (wahlen@vaterstetten.de) oder Fax (08106 / 30 40 56) stellen. Wichtig ist, dass Sie dabei alle notwendigen Angaben machen (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Wählerverzeichnisnummer).
4. Persönlich im Rathaus: Ab dem 16. Februar 2026 können Sie die Briefwahlunterla-gen persönlich im Rathaus Vaterstetten abholen. Das Rathaus befindet sich in der Wendelsteinstraße 7 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Bringen Sie dazu einen gültigen Lichtbildausweis und möglichst auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Bei der persönlichen Abholung können Sie Ihre Stimme auch direkt vor Ort abgeben und den verschlossenen Wahlbrief dort hinterlegen.
Fristen für die Briefwahl
• Antragstellung: Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst früh gestellt werden. Letzmals kann der Antrag am Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr gestellt werden. In be-sonderen Ausnahmefällen (z.B. nachgewiesene, plötzliche Erkrankung) ist eine Bean-tragung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.
• Versand der Unterlagen: Die Gemeinde Vaterstetten verschickt die Briefwahlunter-lagen ab dem 16. Februar 2026. Früher darf sie es aus gesetzlichen Gründen nicht tun! Planen Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein - besonders, wenn Sie die Unterlagen an eine Urlaubsadresse senden lassen möchten.
• Rückgabe: Der ausgefüllte Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr im Rathaus Vaterstetten eingegangen sein. Briefe, die später eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Tipp: Werfen Sie Ihren Wahlbrief in den Briefkasten des Rathauses ein oder geben Sie ihn persönlich im Rathaus an der Pforte ab oder werfen Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig in einen Briefkasten.
Briefwahl für andere Personen beantragen
Sie können auch für andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, wenn Sie eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen. Eine einzelne bevollmäch-tigte Person darf maximal vier Wahlberechtigte vertreten. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Am Wahltag ins Wahllokal
Wenn Sie persönlich im Wahllokal abstimmen möchten, bringen Sie bitte Folgendes mit:
• Ihre Wahlbenachrichtigung
• Einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
Die Wahlbenachrichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Stimmabgabe, erleich-tert aber den Ablauf erheblich.
Mögliche Stichwahl
Sollte bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin bzw. kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 22. März 2026 eine Stichwahl zwi-schen den beiden Personen mit den meisten Stimmen statt.
Ihre Stimme zählt!
Die Kommunalwahl ist eine wichtige Gelegenheit, die Politik vor Ort aktiv mitzugestalten. Gemeinderäte, Stadträte und Kreisräte entscheiden über viele Themen, die unseren Alltag direkt betreffen: Kindergärten und Schulen, Straßenbau und öffentlicher Nahverkehr, Bau-projekte, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Umweltschutz und vieles mehr.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 8. März 2026!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern unter www.stmi.bayern.de/wahlen.
Merkblatt zur Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Kommunalwahlen



