Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche
Beschreibung
Wer eine Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche durchführen möchte (z.B. Straßenfeste, Märkte, Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Umzüge oder Dreharbeiten), benötigt eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Dies gilt auch für Veranstaltungen die den öffentlichen Verkehr beeinflussen oder beeinträchtigen, selbst wenn sie nicht unmittelbar auf der Straße stattfinden (z.B. bei erhöhter Besucherfrequenz, Parkplatzmangel oder zeitweiliger Sperrung).
Voraussetzungen
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen durch die Veranstaltung nicht gefährdet sein. Es muss sichergestellt werden, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge jederzeit ungehindert passieren können und der fließende Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Fristen
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung gestellt werden, bei größeren Veranstaltungen entsprechend früher.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Formular „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)“
ggf. ausgefülltes Formular zur Veranstalterhaftpflichtversicherung
Kosten
Die Gebühren hierfür bestehen nach Art. 20 Bayerisches Kostengesetz i.V. m. der Kostensatzung der Gemeinde Vaterstetten (Tarifnummer 630) aus 15 Euro Verwaltungsgebühren und dazu individuelle Kosten nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Vaterstetten.
Rechtsgrundlagen
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung(StVO)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bayerisches Kostengesetz (BayKG)
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags prüft die Straßenverkehrsbehörde die geplante Veranstaltung und beteiligt ggf. Polizei, Feuerwehr, Bauhof und weitere betroffene Stellen. Anschließend wird eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Ausnahmegenehmigung erlassen, in der Auflagen, Verkehrszeichen und Sicherungsmaßnahmen festlegt werden.
Hinweise
Veranstaltungen ohne die erforderliche Genehmigung dürfen nicht durchgeführt werden und können von der Behörde untersagt oder aufgelöst werden. Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch die Veranstaltung oder die verkehrsrechtliche Maßnahme entstehen. Auf- und Abbau der Verkehrszeichen und Absicherung dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen.
Anträge / Formulare

