Abstandsflächensatzung

  • Beschreibung

    Von den Außenwänden von Gebäuden bzw. baulichen Anlagen, von deren Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, sind gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen Abstandsflächen freizuhalten. Die Gemeinde Vaterstetten hat für das gesamte Gemeindegebiet eine Abstandsflächensatzung erlassen.

  • Rechtsgrundlagen

    Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO)

  • Verfahrensablauf

    Abstandsflächen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsichtsbehörde geprüft.


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