Statik

  • Beschreibung

    Bauliche Anlagen müssen standsicher sein und dürfen die Standsicherheit anderer baulichen Anlagen und die Tragfähigkeit des Nachbargrundstückes nicht gefährden.

  • Voraussetzungen

    Die Standsicherheit ist auch während der Errichtung und bei der Beseitigung baulicher Anlagen zu gewährleisten.

  • Erforderliche Unterlagen

    Kriterienkatalog

    Tragwerksplanung zur Weiterreichung an einen Prüfingenieur

    Für den Kriterienkatalog und die Prüfbescheinigungen sind die Vorlagen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren unter folgendem Link zu verwenden:  https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

  • Rechtsgrundlagen

    Art. 10 Bayerische Bauordnung (BayBO)

    Art. 62 a Bayerische Bauordnung (BayBO)

  • Verfahrensablauf

    Der vollständig ausgefüllte Kriterienkatalog ist bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
     Für bestimmte bauliche Anlagen und Gebäude ist die Standsicherheit durch einen Prüfsachverständigen oder Prüfingenieur vor Baubeginn und abschließend vor Nutzungsaufnahme zu prüfen.


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