Bautechnische Nachweise
Beschreibung
Für bestimmte Bauvorhaben sind bautechnische Nachweise vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere statische und brandschutzrechtliche Nachweise, aber auch Lüftungsnachweise für geschlossene Mittel- und Großanlagen.
Erforderliche Unterlagen
Für die bautechnischen Nachweise zum Brandschutz und zur Statik sind die Vorlagen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren unter folgendem Link zu verwenden: https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Rechtsgrundlagen
Art. 62 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Art. 62 a Bayerische Bauordnung (BayBO) - Standsicherheit
Art. 62 b Bayerische Bauordnung (BayBO) – Brandschutz
§ 14 GaStellV - Lüftung
Verfahrensablauf
Bautechnische Nachweise sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen bzw. vor Baubeginn und/oder Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

