Bautechnische Nachweise

  • Beschreibung

    Für bestimmte Bauvorhaben sind bautechnische Nachweise vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere statische und brandschutzrechtliche Nachweise, aber auch Lüftungsnachweise für geschlossene Mittel- und Großanlagen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die bautechnischen Nachweise zum Brandschutz und zur Statik sind die Vorlagen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren unter folgendem Link zu verwenden: https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

  • Rechtsgrundlagen

    Art. 62 Bayerische Bauordnung (BayBO)

    Art. 62 a Bayerische Bauordnung (BayBO) - Standsicherheit

    Art. 62 b Bayerische Bauordnung (BayBO) – Brandschutz

    § 14 GaStellV - Lüftung

  • Verfahrensablauf

    Bautechnische Nachweise sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen bzw. vor Baubeginn und/oder Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.


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