Nottrauung

  • Beschreibung

    Eine Nottrauung ist möglich, wenn eine der Eheschließenden im Sterben liegt. In diesem Falle ist ein beschleunigtes Antragsverfahren, eine Trauung außerhalb des Rathauses und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Folgende Voraussetzungen müssen für eine Nottrauung durch das Standesamt Vaterstetten erfüllt sein:

    • Bestätigung eines Arztes, das einer der Eheschließenden im Sterben liegt
    • Keine Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeit durch Krankheit oder Medikamente 
    • Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Vaterstetten

    Nottrauungen durch das Standesamt Vaterstetten sind nur im Gemeindegebiet Vaterstetten möglich. Sollte sich die Person in der Kreisklinik Ebersberg befinden, ist das Standesamt Ebersberg zuständig.

  • Formulare

    Eine Auflistung, welche Dokumente notwendig sind, erhalten Sie im Standesamt

  • Kosten

    Die Kosten für eine Nottrauung betragen 55,00 €. Pro ausländische Staatsangehörigkeit wird eine zusätzliche Gebühr von 30,00 € fällig. Unter Umständen werden je nach Fall weitere Gebühren verrechnet.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt individuell von der Komplexität des Falls ab. Die Standesbeamten werden jedoch schnellstmöglich die Eheschließenden aufsuchen.


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