Geschlechtseintrag

  • Beschreibung

    Personen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) an ihre Geschlechtsidentität angleichen lassen. Das Verfahren muss vor dem Standesamt angemeldet werden, ehe die Erklärung nach mindestens drei Monaten Wartezeit erfolgen kann. 

    Die Erklärung wird wirksam, wenn sie beim Geburtsstandesamt eingegangen ist. 

    Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen ist miteinander verknüpft. Eine Änderung, die nur das Geschlecht oder nur die Vornamen betrifft, ist nach dem SBGG nicht möglich.

  • Formulare

    Eine Auflistung, welche Dokumente notwendig sind, erhalten Sie im Standesamt.

  • Kosten

    Die Kosten für die Erklärung beträgt 60,00 €. Davon sind 15,00 € bereits bei der Anmeldung zu entrichten; die restliche Gebühr von 45,00 € wird bei der Erklärung selbst erhoben.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für Anmeldung und Erklärung liegt jeweils bei ca. 15 Minuten. 

    Die Dauer bis die Erklärung wirksam wird, ist abhängig von der Größe des Geburtsstandesamts und beträgt zwischen eine und drei Wochen.


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