Vaterschaftsanerkennung

  • Beschreibung

    Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen eine Vaterschaftsanerkennung durchführen, damit der Kindsvater im Geburtsregister eingetragen wird.

    Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. 

    Bitte beachten Sie, dass Sie im Standesamt nur die Vaterschaft bestimmen können. Wenn der Kindsvater auch das Sorgerecht erhalten soll, ist eine Vorsprache beim Kreisjugendamt Ebersberg notwendig. Dort können Sie Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung zeitgleich tätigen.

  • Formulare

    Eine Auflistung, welche Dokumente notwendig sind, erhalten Sie im Standesamt. 

  • Kosten

    Eine Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 30 Minuten.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende