Ehefähigkeitszeugnis

  • Beschreibung

    Wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten wollen, benötigen Sie unter Umständen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis (EFZ). In diesem wird bestätigt, dass Sie und Ihr/e Verlobte/r auch nach deutschem Recht heiraten dürfen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab Ausstellung gültig. 

    Sollten zwei Deutsche im Ausland heiraten, ist nur ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig. 

    Im Standesamt Vaterstetten erhalten Sie nur deutsche Ehefähigkeitszeugnisse! Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis von einem anderen Staat benötigen, wenden Sie sich an das Standesamt/die Registrierbehörde des Herkunftsstaats. Ausgenommen davon sind Bürger der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Großherzogtums Luxemburg, die in Deutschland heiraten wollen. Diese Personen können auch über ein deutsches Standesamt ein EFZ erhalten.

  • Formulare

    Eine Auskunft, welche Dokumente notwendig sind, erhalten Sie auf Anfrage vorab beim Standesamt.

  • Kosten

    Die Kosten für ein EFZ betragen 55,00 €. Pro ausländische Staatsangehörigkeit wird eine zusätzliche Gebühr von 30,00 € fällig. Die Gebühr ist vor Ort bar oder mit Karte zu bezahlen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Falls und liegt in der Regel zwischen 30 min und 60 min.


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