Leichenpass

  • Beschreibung

    Kurzbeschreibung:

    Wenn eine verstorbene Person über eine Grenze der Bundesrepublik Deutschland befördert werden soll, ist ein Leichenpass vorgeschrieben. Diesen erhält der Bestatter beim Standesamt, das die Sterbeurkunde ausstellt. An Privatpersonen werden keine Leichenpässe ausgestellt. Bitte beachten Sie, das ein Leichenpass auch notwendig ist, wenn der Verstorbene innerhalb der Europäischen Union befördert wird. Weitere Informationen finden Sie unter „Anträge/Formulare“.

    If a deceased person is to be transported across a border of the Federal Republic of Germany, a corpse passport is required. The funeral parlour can obtain this from the registry office that issues the death certificate. Corpse passports are not issued to private individuals. Please note that a corpse passport is also required if the deceased is being transported within the European Union. Further information can be found under „Anträge/Formulare“.

  • Kosten

    Die Gebühren für einen Leichenpass betragen 35,00 € und kommen zusätzlich zu den Kosten für die Sterbeurkunden hinzu. Die Bearbeitungsgebühr kann nicht auf Rechnung ausgestellt werden, sondern ist von dem beförderten Bestatter direkt vor Ort zu bezahlen.


    The fees for a mortuary certificate are €35.00 and are in addition to the costs for the death certificates. The processing fee cannot be invoiced, but must be paid directly on site by the funeral parlour responsible for transporting the deceased.


  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 30 Minuten. Bitte beachten Sie, das dazu alle Unterlagen vorhanden sein müssen!

    The processing time is approximately 30 minutes. Please note that all documents must be provided!


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Zuständige Mitarbeitende