Schwerbehindertenausweise
Beschreibung
Personen mit einer dauerhaften körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung können ab einem Grad der Behinderung von 50 einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Lag bislang noch kein Grad der Behinderung vor, wird dieser beim erstmaligen Antrag auf den Ausweis festgestellt.
Beim Sachgebiet Sozialwesen erhalten Sie Hilfe und Beratung zur Antragstellung für den Schwerbehindertenausweis. Die Anträge werden vom Zentrum Bayern Familie und Soziales bearbeitet. Weitere Informationen zu den Schwerbehindertenausweisen, den Nachteilsausgleichen sowie den Graden der Behinderung und Merkzeichen finden Sie auf der Seite des ZBFS.
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin im Sachgebiet Sozialwesen und bringen Sie die medizinischen Unterlagen (Arztbriefe, Krankenhauseinweisungen) der letzten 10 Jahre mit. Weiterhin wird ein biometrisches Passbild benötigt.
Kosten
kostenlos
Bearbeitungsdauer
ca. 30 Minuten
Anträge / Formulare

