Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie Sozialhilfe erhalten oder eine gesundheitliche Einschränkung haben, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Ob für Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht infrage kommt, können Sie auf der Seite des ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ermitteln.

    Das Sachgebiet Sozialwesen hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung zur Befreiung. Bitte beachten Sie aber, dass Sie dort nur eine Ausfüllhilfe erhalten. Bei Fragen zu der Befreiung oder den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an den Beitragsservice.

  • Kosten

    kostenlos

  • Bearbeitungsdauer

    Die Ausfüllhilfe zu Ihrem Antrag auf Befreiung dauert ungefähr 10 Minuten.


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