Namenserklärung
Beschreibung
Im Standesamt können Sie folgende Namensänderungen vornehmen:
- Bestimmung eines Ehenamens nach Heirat
- Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt oder Heirat/Scheidung der Eltern
- Wiederannahme von früheren Familiennamen nach Scheidung oder Erreichen der Volljährigkeit
- Angleichung von ausländischen Vor- und Nachnamen nach einer Einbürgerung
- Vornamensänderungen im Zuge einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) (siehe dort)
Die Bestimmung von Geburts- und Ehenamen kann nur nach einer Personenstandsänderung oder familienrechtlichen Änderung (Heirat, Scheidung, Annahme etc.) erfolgen. Änderungen ohne diesen Hintergrund, werden vom Landratsamt Ebersberg bearbeitet. Dies gilt auch für Änderungen des Vornamens, die nicht im Zuge einer Einbürgerung oder Angeleichungserklärung nach dem SBGG erfolgen sollen.
Formulare
Eine Auflistung, welche Dokumente notwendig sind, erhalten Sie im Standesamt.
Kosten
Pro Namenserklärung wird eine Gebühr von 30,00 € berechnet, die vor Ort zu bezahlen ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 30 Minuten.