Gewerbezentralregisterauskunft
Kurzbeschreibung
Gewerbezentralregisterauskunft
Natürliche Personen:
für die Beantragung des GZR wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt
- persönliche Vorsprache
- Personalausweis
Im Handelsregister eingetragene Firmen:
für die Beantragung des GZR wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.
Wichtig: Zuständiges Gewerbeamt ist die Wohnsitzgemeinde der vertretungsberechtigten Person (z. B. Vorstand oder Geschäftsführer)
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktueller Handelsregisterauszug
- Personalausweise des Geschäftsführers bzw. Vorstand
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Gewerbezentralregister_node.html
Kosten
13,00 €