Die nächste Gartenabfallsammlung findet am Montag, den 2. November statt. Zu beachten ist dabei:
1. Bitte die Gartenabfälle an diesem Tag bis 8 Uhr morgens bereitstellen. Jede Straße wird nur einmal angefahren.
2. Die Ablagerung der Gartenabfälle auf öffentlichem Grund darf frühestens eine Woche vor der Sammlung erfolgen!
3. Die Gartenabfälle sind zu bündeln oder in geeignete Papiersäcke zu füllen. Die Menge ist begrenzt auf die bei der normalen Gartenpflege anfallenden Reste. Beim Bündeln bitte keine kunststoffhaltigen Schnüre verwenden. Auch Kunststoffsäcke sind nicht zugelassen. Geeignete Papiersäcke sind am Rathaus Vaterstetten an der Pforte erhältlich (siehe unten).
4. Gartenabfälle sind Heckenschnittgut, Laub, Zweige und Äste bis höchstens 10 cm Holzdurchmesser und 2 Meter Länge. Küchenabfälle, Kompost, Erde, Steine sowie andere Wertstoffe und Abfälle werden nicht mitgenommen.
Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden oder „Auf-den-Stocksetzen“ von Gebüschen, Gehölzen usw. vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt ist. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es während der Gartenabfallsammlung kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen durch die Fahrzeuge der Landwirte kommen kann.
Erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig. In diesem Fall bitten wir Sie, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu sorgen.
Um lange Wartezeiten beim Verkauf der Gartenabfallsäcke (Stückpreis 0,50 Euro) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich rechtzeitig Ihre Gartenabfallsäcke am Empfang des Rathauses zu besorgen (Mo bis Fr von 8 Uhr bis 12 Uhr und Do zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr).
29. Oktober 2026