Rathaus & Politik

Gemeinde-Referenten

Gemeinde-Referenten

Gemeinde-Referenten

Aufgaben eines Gemeinde-Referenten (vgl. Referentenordnung der Gemeinde Vaterstetten vom 18. September 2026)

Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen. Die Referenten sollen sich dazu persönlich über ihre Aufgabengebiete informieren, können Anträge vorbereiten und einbringen sowie zweckdienliche Verwaltungsmaßnahmen anregen. Sie erhalten Einblick in die wesentlichen Vorgänge der Verwaltung, ihr Aufgabengebiet betreffend, können aber nicht in den Dienstbetrieb eingreifen oder Weisungen erteilen. Die Gemeinde-Referenten haben in jeder Ausschusssitzung, in der eine ihr Referat betreffende Maßnahme beraten wird, ein Teilnahme- und Rederecht. Das Nähere, insbesondere die einzelnen Zuständigkeiten regelt die Referentenordnung.

Die Referenten für die Amtsperiode zum 30.04.2032 sind:


Layout 1

Copyrighthinweis: Soweit nichts anderes angegeben, erfolgte die Freigabe der Bilder mit Genehmigung der einzelnen Gemeinderatsmitglieder.