Vorkaufsrechte
Kurzbeschreibung
Erteilung von Negativattesten beim An- und Verkauf von Grundstücken. In der Regel erfolgt die Anfrage bei der Gemeinde über das beurkundende Notariat
Erteilung von Negativattesten beim An- und Verkauf von Grundstücken. In der Regel erfolgt die Anfrage bei der Gemeinde über das beurkundende Notariat