Fundbüro

Fundbüro im Rathaus

Fundbüro

Fundbüro

Das Fundamt im Rathaus finden Sie im Erdgeschoss, Zimmer 3.
Email: fundamt@vaterstetten.de

Haben Sie etwas gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Geben Sie den Fundgegenstand bitte im Rathaus, Fundbüro, ab. Wichtig ist, dass Sie bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Gemeinde den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.

Nach § 973 Abs. 1 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

Haben Sie etwas verloren?

Sie haben die Möglichkeit, sich unabhängig von den Öffnungszeiten, in unserem virtuellen Fundbüro nach Ihrem Gegenstand zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass die Suche nach einem Gegenstand nur in Städten und Gemeinden erfolgt, die das virtuelle Fundbüro ebenfalls einsetzen.


Vollmacht zur Fundabholung

Falls es Ihnen nicht möglich ist einen Fundgegenstand persönlich abzuholen, können Sie auch eine andere Person beauftragen. In diesem Fall benötigen wir unbedingt eine vollständig ausgeführte Vollmacht. Darüber hinaus muss der Abholer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. 

Besonderheiten:

• Tiere können nur im Tierheim abgegeben werden.

• Waffen können nur bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde abgegeben werden.

• Haben Sie etwas in der S-Bahn oder in Fernzügen gefunden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn bzw. S-Bahn München.

• Haben Sie etwas in der U-Bahn, im Bus, der Straßenbahn, an einer Haltestelle oder auf einem Bahnsteig gefunden, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der MVG.

• Haben Sie etwas am Flughafen gefunden, wenden Sie sich bitte an das dortige Fundbüro.