
„Fahrrad-Ramadama: Ab dem 21. September 2026 kennzeichnet die Gemeinde Fahrräder, die nicht an auf ausgewiesenen Fahrradparkplätzen stehen und möglicherweise aufgegeben wurden oder nicht verkehrstauglich sind, mit einem neonroten Aufkleber. Darauf ist eine Frist zur Entfernung angegeben. Alle Räder, die innerhalb dieser Frist nicht genutzt oder beseitigt worden sind, werden nach Art. 18b des Bayerisches Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) von der Gemeinde sichergestellt.
Die Gemeindeverwaltung bittet darum, den Aufkleber zu beachten, und weist vorsorglich darauf hin, dass sie keine Ersatzansprüche bei etwaigen Schäden durch den Transport oder das Entfernen des Schlosses übernimmt. Sicherheit und Ordnung haben Vorrang. An den Bike+Ride-Anlagen der S-Bahnhöfe Vaterstetten und Baldham sind die geltenden Einstellbedingungen sowie die Hinweisschilder „Fahrräder abstellen verboten“ zu beachten. Wichtig auch: Die Geländer an den Radlparkplätzen dienen älteren Menschen als Gehstütze. Sind hier Fahrräder angeschlossen, lassen sie sich nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen.
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass in der Fahrradabstellanlage Zugspitzstraße auf der nördlichen Seite des Vaterstettener Bahnhofs in der Regel genug freie Fahrradparkplätze vorhanden sind.
Fragen beantwortet gerne Herr Groetsch: Tel.: 383-665 oder j.groetsch@vaterstetten.de



