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Aktuelles aus der Gemeinde Vaterstetten

Mehr Platz fürs Radl

Freie Stellplätze schaffen: Vaterstetten prüft abgestellte Fahrräder an den S-Bahnhöfen

Ab dem 21. September 2026

werden entsprechende Fahrräder mit einem neonroten Hinweisaufkleber gekennzeichnet und mit einer Frist zur Entfernung versehen.  Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entfernung oder Nutzung, kann das Fahrrad nach Art. 18b Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) von der Gemeinde entfernt und sichergestellt werden.

Wir bitten Sie, die Mitteilung zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass keine Ersatzansprüche bei etwaigen Schäden durch den Transport oder das Entfernen des Schlosses übernommen werden, da die Sicherheit und Ordnung Vorrang haben.

Außerdem wird mit dieser Aktion höflich darauf hingewiesen, dass die Geländer älteren Menschen als Gehstütze dienen. Diese Funktion kann mit daran abgeschlossenen Fahrrädern nur sehr eingeschränkt oder gar nicht in Anspruch genommen werden.

Insbesondere in der Fahrradabstellanalge Zugspitzstraße auf der nördlichen Seite des Vaterstettener Bahnhofs sind täglich einige freie Abstellplätze vorhanden, welche gerne zum ordnungsgemäßen und sicheren Abstellen des Fahrrads genutzt werden dürfen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Vaterstetten, Sachgebiet Mobilität, Tiefbau und Straßenverkehrsrecht.

Vielen Dank für die Mithilfe und das Verständnis!