Wertmarkenrückgabe

Wertmarkenrückgabe
Wir bitten darum, Wertmarkenbögen mit nicht verbrauchten Wertmarken am Jahresende/Jahresanfang bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Sofern nicht verbrauchte Wertmarken bis Ende März bei uns abgegeben werden, kann die Verrechnung mit der Jahresgebühr bei der Hauptveranlagung berücksichtigt werden. Für Wertmarken, die später eingereicht werden, muss ein zusätzlicher Änderungsbescheid erstellt werden.
Der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe beträgt maximal sechs Monate und endet spätestens mit dem 30. Juni des Folgejahres. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.


