Bauen und Umwelt

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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Landratsamt Ebersberg führt eine Kaufpreissammlung, aus welcher die amtlichen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen ermittelt werden (§ 196 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV)).

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie über das Portal www.boris-bayern.de, den BayernAltas (www.geoportal.bayern.de/bayernatlas) oder über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Ebersberg (gutachterausschuss@lra-ebe.de). Nähere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises (www.lra-ebe.de) erhältlich.