Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Gebüschen, Gehölzen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass es während der Gartenabfallsammlung kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen durch die Fahrzeuge der Landwirte kommen kann.
Schließlich möchten wir noch an die Eigeninitiative appellieren: Erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig. In diesem Fall bitten wir Sie, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Gehwege und Straßen zu sorgen.
Ausgabe der Gartenabfallsäcke
Um lange Wartezeiten beim Verkauf der Gartenabfallsäcke zu vermeiden, bitten wir Sie, sich rechtzeitig Ihre Gartenabfallsäcke zu besorgen. Abholen können Sie die Gartenabfallsäcke am Empfang des Rathauses
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag Nachmittag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00Uhr.