Nach Ablauf des Termins werden diese mit Hinweis versehene Räder laut Einstellbedingungen vom örtlichen Baubetriebshof abgeholt und als Fundsache verwahrt. Das heißt, werden sie dort innerhalb von zwei Wochen nicht abgeholt, werden sie versteigert oder verwertet. Offensichtliche Schrotträder werden unverzüglich entsorgt.

Wir bitten Sie, die Mitteilung zu beachten.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass keine Ersatzansprüche bei etwaigen Schäden durch den Transport oder das Entfernen des Schlosses übernommen werden, da die Sicherheit und Ordnung Vorrang haben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Vaterstetten, Sachgebiet Tiefbau, Mobilität und Verkehrsrecht.