Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt an Dritte einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Einwohnermeldeamt auch erweiterte Melderegisterauskünfte erteilen.
Das Meldegesetz räumt dem Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunftssperre einzutragen.
In welchen Fällen kann man eine Auskunftssperre beantragen? Welche Unterlagen benötige ich?
Widerspruch gegen die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister über das Internet