Gartenabfallsammlung des Landkreises
Die nächste Gartenabfallsammlung findet am Montag, den 08. April 2013 statt. Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln:
- Wir bitten Sie, die Gartenabfälle bis 8.00 Uhr morgens an diesem Tag bereit zu stellen. Jede Straße wird nur einmal angefahren.
- Die Ablagerung der Gartenabfälle vor dem 02. April 2013 auf öffentlichem Grund ist strengstens untersagt!
- Die Gartenabfälle sind zu bündeln oder in geeignete Papiersäcke zu füllen. Beim Bündeln sind kunststoffhaltige Schnüre zu vermeiden. Kunststoffsäcke sind nicht zugelassen. Die Äste dürfen eine Länge von 2 Meter nicht überschreiten.
- Unter Gartenabfällen sind Heckenschnittgut, Laub, Zweige und Äste bis höchstens 10 cm Holzdurchmesser und 2 Meter Länge zu verstehen. Dagegen werden Küchenabfälle, Kompost, Erde, Steine sowie andere Wertstoffe und Abfälle nicht mitgenommen. Auch die Menge ist begrenzt auf die bei der normalen Gartenpflege anfallenden Reste.
- Geeignete Papiersäcke sind im Rathaus Vaterstetten an der Pforte erhältlich. Damit keine langen Wartezeiten entstehen, möchten wir Sie bitten, die Gartenabfallsäcke möglichst rechtzeitig zu erwerben – nicht erst am Freitag vor der Abholung.
Schließlich möchten wir noch an die Eigeninitiative appellieren: Erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig, die dann durch das Personal der Gemeinde entfernt werden müssen. Da wir aber nicht überall gleichzeitig sein können, bitten wir Sie, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Straßen zu sorgen.
Das Landratsamt Ebersberg, als Organisator der Gartenabfallsammlung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Abschneiden von Gebüschen, Gehölzen usw. .... in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zulässig ist.